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AGB

Training am Stadtpark, Alexander Hofer (Jänner, 2024)

 

Vertragsabschluss

Diese AGBs sind integrierter Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen Alexander Hofer und dem/der Kunden/in. Sie gelten sinngemäß für Block-Varianten und Einzeleinheiten sowie jeglicher von Alexander Hofer

angebotenen Leistungen.

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Der 10er Block hat ab Kaufdatum eine Gültigkeit von längstens für 4 Monate, der 20er Block ab Kaufdatum längstens 7 Monate. Alle anderen Blockvarianten und Leistungen haben eine Gültigkeit von 12 Monaten.

Die Berechtigung hieraus erlischt sohin mit Ende des 4., 7. Bzw. 12. Monats nach dem Tag des Erwerbs.

 

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. LJ ist der Vertragsabschluss nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich. Eine vorzeitige Beendigung durch den/der Kunden/in ist nur auf dem Kulanzweg möglich und wird von Alexander Hofer individuell entschieden.

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Beiträge und Gebühren

Beiträge der Verträge sind im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (Überweisung) zu entrichten. Rücklastgebühren der Bank gehen zu Lasten des/der Kunden/Kundin. Die Block-Varianten sind

im Voraus zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden 12% Verzugszinsen berechnet. Für jede Mahnung werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 10,00 berechnet. Darüber hinaus können dem/der Kunden/in die

zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angefallenen Rechtsverfolgungskosten in Rechnung gestellt werden.

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Trainingseinheiten/-termine

Trainingstermine sind im Vorfeld zwischen dem/der Kunden/in und Alexander Hofer abzustimmen. Vereinbarte Termine können von Kundenseite bis eine Woche vor Trainingsbeginn verschoben und zu

einem neu vereinbarten Termin nachgeholt werden. Im Falle einer Absage des Termins weniger als einer Woche vor dem vereinbarten Termin durch den/der Kunden/in, entfällt die Trainingseinheit ersatzlos.

Bei jedem 10er Block ist eine kostenlose Terminabsage möglich. Bei jedem 20er Block sind zwei kostenlose Terminabsagen möglich. Diese summieren sich jedoch nicht und sind immer nur auf den aktuellen Block

anwendbar.

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Die Einheiten können auch in Form von Coaching Gesprächen eins zu eins umgesetzt werden. Das bedeutet, dass z.B. 2x30 Minuten Coachinggespräche einer Trainingseinheit entsprechen. Dies muss jedoch zwischen Alexander Hofer und dem Kunden vereinbart werden. 

Sämtliche Einheiten der jeweiligen Block-Varianten müssen innerhalb des vereinbarten Gültigkeitszeitraums aufgebraucht werden, andernfalls sie ersatzlos entfallen.

Die Block-Varianten umfassen 10 (10er Block) bzw. 20 (20er Block) Einheiten.

Eine Trainingseinheit umfasst 60 Minuten.

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Sonstiges

Der/Die Kunde/in verpflichtet sich, den Anweisungen von Alexander Hofer Folge zu leisten sowie die Hygienevorschriften und die Hausordnung einzuhalten. Grobe und wiederholte Verstöße haben das

Aussprechen eines Hausverbotes zufolge. Diesfalls besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge.

 

Für Personenschäden eines/r Kunden/in haftet Alexander Hofer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Für alle sonstigen Schäden, in etwa Sachschäden an mitgebrachten Gegenständen etc.,

haftet Alexander Hofer lediglich dann, wenn der Schaden von Alexander Hofer, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.

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Alexander Hofer hat während der Betriebszeiten – Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr geöffnet. Trainingseinheiten sind innerhalb der Betriebszeiten mit dem zugewiesenen Trainer zu vereinbaren und ausschließlich in den vorgesehenen Räumlichkeiten zu verrichten. Bei gegenseitigem Einverständnis zwischen dem/der Kunden/in und Alexander Hofer ist auch eine Trainingseinheit außerhalb der Betriebszeiten möglich.

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Bei einzelnen betriebsnotwendigen Schließungen wie etwa zur Reinigung oder zum Umbau einzelner Teile der Einrichtungen hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Rückvergütung oder eine Verlängerung

seines Vertrags, sofern das Ausmaß der Schließung dem Kunden zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig (längstens eine Woche) und sachlich gerechtfertigt ist.

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Alexander Hofer behält sich das Recht vor sein Angebot und die Betriebszeiten entsprechend den Erfahrungen im Betrieb, insbesondere mit den Kundenfrequenzen zu ändern. Entsprechende Änderungen sind demzufolge geringfügig und sachlich gerechtfertigt. Der Kunde hat im Fall einer solchen Änderung des Angebots oder der Betriebszeiten keinen Anspruch auf eine Rückvergütung der Beiträge.

 

Der/die Kunde/in nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Hausordnung vorbehalten bleiben. Diese erfolgen ausschließlich aus betrieblichen Erfahrungen und werden dementsprechend sachlich

gerechtfertigt sein. Aus einer allfälligen Änderung der Hausordnung kann der/die Kunde/in daher keine Rechte ableiten.

 

Das Nichtnutzen der Trainingseinheiten berechtigt den/die Kunden/in nicht zur Reduktion oder Rückforderung der Beiträge. Dies gilt auch, wenn Trainingseinheiten aus persönlichen Gründen des/der Kunden/in nicht genützt werden.

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Wird es Alexander Hofer aus Gründen, die dieser nicht zu vertreten hat, z.B. höhere Gewalt, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der/die Kunde/in keinen Anspruch auf Schadenersatz.

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Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

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Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des jeweiligen Nutzungsvertrages (Block-Varianten und Einzeleinheit) unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen

übrige Bestimmungen unberührt.

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Für mitgebrachte oder in Spinden versperrte Kleidung und sonstige Gegenstände – insbesondere Wertgegenstände und Bargeld – übernimmt Alexander Hofer keinerlei Haftung.

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Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand:

Bezirksgericht Spittal an der Drau. Für Klagen gegen einen Verbraucher im Sinne des KSchG gilt der Gerichtsstand als vereinbart, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der

Beschäftigungsort des Verbrauchers liegt.

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Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Alexander Hofer.

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